Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.06.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2002 - C-60/00   

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https://dejure.org/2002,198
EuGH, 11.07.2002 - C-60/00 (https://dejure.org/2002,198)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - C-60/00 (https://dejure.org/2002,198)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - C-60/00 (https://dejure.org/2002,198)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 49 EG - Richtlinie 73/148/EWG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in diesem Staat wohnt und Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten wohnende Personen erbringt - Aufenthaltsrecht eines Ehegatten, der Staatsangehöriger ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Carpenter

  • EU-Kommission PDF

    Mary Carpenter gegen Secretary of State for the Home Department.

    Artikel 49 EG
    1. Freier Dienstleistungsverkehr Bestimmungen des Vertrages Unanwendbarkeit auf einen rein internen, auf einen Mitgliedstaat beschränkten Sachverhalt

  • EU-Kommission

    Carpenter

  • opinioiuris.de

    Carpenter

  • Judicialis

    EGV Art. 49; ; Richtlinie 73/148/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Dienstleistungsfreiheit und Achtung des Familienlebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 49 EG - Richtlinie 73/148/EWG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in diesem Staat wohnt und Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten wohnende Personen erbringt - Aufenthaltsrecht eines Ehegatten, der Staatsangehöriger ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufenthaltsrecht für Angehörige eines Mitgliedstaats, die in diesem Staat wohnen und Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten wohnende Personen erbringen sowie Aufenthaltsrecht eines Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, in diesem Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE GRENZÜBERSCHREITENDE ERWERBSTÄTIGKEIT ALS DIENSTLEISTUNGSERBRINGER AUSÜBT, KANN SICH AUF GEMEINSCHAFTSRECHT BERUFEN, UM FÜR SEINEN EHEGATTEN, DER STAATSANGEHÖRIGER ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Carpenter

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 21 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Grundrechtsbindung der EU-Mitgliedsstaaten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Familienangehörige als Begünstigte

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Immigration Appeal Tribunal - Auslegung von Artikel 49 EG und der Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 105
  • EuZW 2002, 603
  • FamRZ 2002, 1463 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 431 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1342
  • DÖV 2002, 1035
  • DÖV 2002, 1135
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Der Gerichtshof habe diese Auslegung im Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnrn.

    Da Herr Carpenter jedoch sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt habe, könne sich seine Ehefrau nicht auf die Urteile Singh und Asscher berufen.

    Diese Freiheit könnte nämlich ihre volle Wirkung nicht entfalten, wenn Herr Carpenter von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten würde, die in seinem Herkunftsland für die Einreise und den Aufenthalt seines Ehegatten bestünden (vgl. in diesem Sinne Urteil Singh, Randnr. 23).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Solche Leistungen fallen sowohl dann unter den Begriff der Dienstleistungen im Sinne des Artikels 49 EG, wenn sich der Leistungserbringer zu diesem Zweck in den Mitgliedstaat des Empfängers begibt, als auch dann, wenn er die grenzüberschreitenden Leistungen erbringt, ohne aus dem Mitgliedstaat, in dem er wohnt, auszureisen (vgl. zu der Praxis des so genannten "cold calling" Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnrn.

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich im Übrigen ein Leistungserbringer gegenüber dem Staat, in dem er ansässig ist, auf dieses Recht berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (vgl. u. a. Urteil Alpine Investments, Randnr. 30).

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nur dann auf Gründe des Allgemeininteresses berufen kann, um eine innerstaatliche Regelung zu rechtfertigen, die geeignet ist, die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit zu behindern, wenn diese Regelung mit den Grundrechten, deren Wahrung der Gerichtshof sichert, im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 43, und vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 24).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nur dann auf Gründe des Allgemeininteresses berufen kann, um eine innerstaatliche Regelung zu rechtfertigen, die geeignet ist, die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit zu behindern, wenn diese Regelung mit den Grundrechten, deren Wahrung der Gerichtshof sichert, im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 43, und vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 24).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Im Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089) habe der Gerichtshof die Frage geprüft, ob sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, der eine selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er sich auch aufhalte, ausübe, gegenüber seinem Herkunftsstaat, in dessen Gebiet er gleichfalls eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübe, auf die Bestimmungen des Artikels 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) berufen könne.
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Die Kommission meint, dass eine solche Situation eher als ein interner Sachverhalt im Sinne des Urteils vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35/82 und 36/82 (Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723) anzusehen sei, so dass das Recht von Frau Carpenter, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, wenn es denn existiere, ausschließlich eine Frage des innerstaatlichen Rechts sei.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr und die zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften keine Anwendung auf Sachverhalte finden können, die keinerlei Anknüpfungspunkt zu irgendeinem der vom Gemeinschaftsrecht erfassten Sachverhalte aufweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-97/98, Jägerskiöld, Slg. 1999, I-7319, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Zum anderen sind die Grundrechte, um die es im Ausgangsrechtsstreit geht, zwar ausdrücklich durch die EMRK anerkannt und stellen wesentliche Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar, doch können, wie sich aus dem Wortlaut des jeweiligen Absatzes 2 der Artikel 10 und 11 EMRK ergibt, auch die Meinungsäußerungs- und die Versammlungsfreiheit bestimmten durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Ausnahmen gesetzlich vorgesehen, von einem oder mehreren nach diesen Bestimmungen berechtigten Zielen getragen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, d. h. durch ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt sind und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Ziel stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 26, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 42, sowie EGMR, Urteil Steel u. a./Vereinigtes Königreich vom 23. September 1998, Recueil des arrêts et décisions 1998-VII, § 101).
  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

    See, for example, Criminal proceedings against X, Joined Cases C-74/95 and C-129/95 [1996] ECR I-6609, § 25 (Article 7); Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH v. Heinrich Bauer Verlag, Case C-368/95 [1997] ECR I-3689, §§ 25-26 (Article 10); Lisa Jacqueline Grant v. South-West Trains Ltd, Case C-249/96 [1998] ECR I-621, §§ 33-34 (Articles 8, 12 and 14); Baustahlgewebe GmbH v. Commission of the European Communities, Case C-185/95 P [1998] ECR I-8417, §§ 20 and 29 (Article 6); Dieter Krombach v. André Bamberski, Case C-7/98 [2000] ECR I-1935, §§ 39-40 (Article 6); Mannesmannröhren-Werke AG v. Commission of the European Communities, Case T-112/98 [2001] ECR II-729, §§ 59 and 77 (Article 6); Connolly v. Commission of the European Communities, Case C-274/99 [2001] ECR I-1611, § 39 (Article 10); Mary Carpenter v. Secretary of State for the Home Department, Case C-60/00 [2002] ECR I-6279, §§ 41-42 (Article 8); Joachim Steffensen, Case C-276/01 [2003] ECR I-3735, §§ 72 and 75-77 (Article 6); Rechnungshof and Others, Joined Cases C-465/00, C-138/01 and C-139/01 [2003] ECR I-4989, §§ 73-77 and 83 (Article 8); Archer Daniels Midland Company and Archer Daniels Midland Ingredients Ltd v. Commission of the European Communities, Case T-224/00 [2003] ECR II-2597, §§ 39, 85 and 91 (Article 7); Secretary of State for the Home Department v. Hacene Akrich, Case C-109/01 [2003] ECR I-9607, §§ 58-60 (Article 8); K.B. v. National Health Service Pensions Agency and Secretary of State for Health, Case C-117/01 [2004] ECR I-541, §§ 33-35 (Article 12); Herbert Karner Industrie-Auktionen GmbH v. Troostwijk GmbH, Case C-71/02 [2004] ECR I-3025, §§ 50-51 (Article 10); Orfanopoulos and Oliveri v. Land Baden-Württemberg, Joined Cases C-482/01 and C-493/01 [2004] ECR I-5257, §§ 98-99 (Article 8); and JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH setzt die Anwendung der in den sog. Rückkehrerfällen entwickelten Grundsätze nicht mehr notwendig ein Gebrauchmachen des Unionsbürgers von den wirtschaftlichen Grundfreiheiten voraus (zum wirtschaftlichen Freizügigkeitsrecht durch Erbringung von Dienstleistungen vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-60/00, Carpenter - Slg. 2002, I-6279).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1518
BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99 (https://dejure.org/2002,1518)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99 (https://dejure.org/2002,1518)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99 (https://dejure.org/2002,1518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer in Form eines verzinslichen Bankdarlehens mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung durch Änderung des Förderkonzepts

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Ausbildungsförderung - BaföG - Bankdarlehen - Förderungshöchstdauer - Aussicht auf Erfolg - Sozialstaatsprinzip - Studienabschlussförderung

  • Judicialis

    BAföG § 18 c; ; BAföG § 17 Abs. 1; ; BAföG § ... 17 Abs. 2; ; BAföG § 15 Abs. 3 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BAföG § 15 Abs. 3a § 17 Abs. 1, 2
    Verfassungsmäßigkeit der Ausbildungsförderung durch Bankdarlehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Vertrauensschutz bei der Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Förderung für Studienabschluss als Darlehen rechtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 838
  • FamRZ 2002, 1463
  • DVBl 2002, 1403
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99
    Denn es wäre mit einer solchen Pflicht vereinbar, wenn der Gesetzgeber ein bestehendes Förderkonzept zum Nachteil der Studierenden ändert und sich dabei auf gewichtige Gründe des Gemeinwohls berufen kann (vgl. BVerfGE 96, 330 ).

    Die Regelungen, die das privatrechtliche Bankdarlehen als Förderungsart einführen, haben zwar wegen der Erstreckung auf bereits begonnene Ausbildungen (vgl. Art. 6 Abs. 2 des 18. BAföGÄndG) unechte Rückwirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 96, 330 ).

    Sie erfüllen jedoch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine unechte Rückwirkung in Fällen zulässig ist, in denen auf den noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt des Studiums und seiner Finanzierung durch eine staatliche Leistung für die Zukunft zum Nachteil des Betroffenen eingewirkt wird (vgl. BVerfGE 96, 330 ).

    Ungeachtet dessen kann allenfalls ein Vertrauen darauf schutzwürdig sein, dass der Beschwerdeführerin eine Ausbildungsförderung erhalten blieb, die eine Beendigung des Studiums ohne wesentliche Verringerung des monatlich verfügbaren Geldbetrags ermöglichen würde (vgl. BVerfGE 96, 330 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 71, 146 ).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 71, 146 ).
  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des

    Mit Blick auf die Ausbildungsförderung hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Gesetzgeber beispielsweise ein bestehendes Förderkonzept unter Berufung auf gewichtige Gründe des Gemeinwohls zum Nachteil der Studierenden ändern kann (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - BVerfGE 96, 330 und vom 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99 - NVwZ-RR 2002, 838).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

    Da der Gesetzgeber die Dauer der Gewährung von Kindergeld bzw. der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG für Fälle gekürzt hat, in denen die Ausbildung des Kindes noch nicht abgeschlossen ist, würde es sich um eine Maßnahme mit unechter Rückwirkung handeln (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Oktober 1997  1 BvL 5/93, BVerfGE 96, 330, BGBl I 1998, 427, und vom 17. Juni 2002  1 BvR 1594/99, Zeitschrift für das gesamten Familienrecht 2002, 1463, betr.
  • BFH, 17.06.2010 - III R 17/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

    Da der Gesetzgeber die Dauer der Gewährung von Kindergeld bzw. der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG für Fälle gekürzt hat, in denen die Ausbildung des Kindes noch nicht abgeschlossen ist, würde es sich um eine Maßnahme mit unechter Rückwirkung handeln (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Oktober 1997  1 BvL 5/93, BVerfGE 96, 330, BGBl I 1998, 427, und vom 17. Juni 2002  1 BvR 1594/99, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2002, 1463, betr.
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 894/01

    Gewährung von Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2002 (FamRZ 2002, S. 1463) zugrunde gelegen hat, kann sich hier der Beschwerdeführer auf gesteigerten Vertrauensschutz berufen.
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 484/01

    Gewährung von Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2002 (FamRZ 2002, S. 1463) zugrunde gelegen hat, kann sich hier der Beschwerdeführer auf einen gesteigerten Vertrauensschutz berufen.
  • OVG Hamburg, 26.07.2019 - 4 Bf 175/18

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus;

    Für diese Ausbildungszeit sollen die Auszubildenden mit der höchsten Eigenbeteiligung einstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2000, 5 C 24.99, BVerwGE 111, 101, juris Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.6.2002, 1 BvR 1594/99, juris Rn. 16 m.w.N.; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 17 Rn. 12).
  • VG Arnsberg, 21.09.2007 - 12 K 4001/06

    Klage gegen Studiengebühren an der Universität Siegen abgewiesen

    Insoweit müssen sich die Studierenden darauf verweisen lassen, dass sie dann im Falle einer späteren Änderung vgl. zur Änderung eines bestehenden Förderkonzeptes zum Nachteil von Studierenden: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 -, BVerfGE 96, 330 (334) und Beschluss vom 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99 -, DVBl. 2002, S. 1403.
  • VG Köln, 22.02.2017 - 26 K 6020/16

    Rückzahlung der gewährten BAföG-Förderung während des Studiums als Zuschuss und

    vgl. Schepers in Rothe/Blanke, Stand September 2016, BAföG § 17, Rdnr. 1.9 m.w.N. u.a. durch Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 -, juris, Leitsätze 1. bis 3. und Rdnr. 39, 45, 48ff., sowie Beschluss v. 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99 -, juris, Orientierungssätze 1. und 3. sowie Rdnr. 15, 21f.
  • VG München, 19.07.2012 - M 15 K 11.6020

    Ausbildungsförderung

    Zudem ist es als zulässig anzusehen, dass Personen, die nach Ende der Förderungshöchstdauer Studienabschlusshilfe erhalten, gegenüber den Leistungsempfängern, die eine Regelförderung erhalten, auf eine Förderung durch verzinsliches Bankdarlehen verwiesen werden können (vgl. BVerfGE 96, 330; FamRZ 2002, 1463; BVerwG FamRZ 1998, 1207).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - L 8 AL 212/10
    Denn es gibt kein allgemeines Recht zur staatlichen Förderung einer gewünschten Ausbildung (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99, NVwZ-RR 2002, 839, und BVerfGE 99, 165 ff).
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 208/03

    Grundstück; unbillige Härte; Vermögen; Vertrauensschutz; Übergangsregelung

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